Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen,

die individuell geplant und termingebunden erbracht werden,

insbesondere bei Tätowierungen (§312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Terminreservierungen und individuell vorbereitete Tattoo-Leistungen

sind vom Widerruf ausgeschlossen.

Haftungsausschluss

Der Heilungsverlauf eines Tattoos hängt maßgeblich von der

Nachsorge durch den Kunden ab.

Für Komplikationen aufgrund unsachgemäßer Pflege

wird keine Haftung übernommen.